Von der Grundschule an das Gymnasium

Liebe Eltern, liebe Viertklässler*innen,

in den kommenden Wochen steht eine wichtige Entscheidung über die weitere Schullaufbahn für Sie und euch an. Wir freuen uns, dass Sie sich zusammen mit Ihrem Kind für unsere Schule interessieren. Momentan können wir Sie noch nicht über alle neuen Rahmenbedingungen für das im kommenden Schuljahr startende neunjährige Gymnasium informieren, da hierzu noch Entscheidungen der Landesregierung ausstehen, von denen auch schulinterne Entscheidungen abhängen. Sobald diese Entscheidungen gefallen sind, werden die Informationen entsprechend ergänzt. 

Trotzdem ist es uns wichtig, Sie und euch über alles Wichtige in den ersten Jahren am Graf-Zeppelin-Gymnasium zu informieren und haben die am häufigsten gestellten Fragen mit Antworten für Sie unten zusammengestellt. 

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Übergang Ihres Kindes von der Grundschule ans Gymnasium an unserem Info-Nachmittag, der am Donnerstag, 20. Februar 2025 von 16.00 bis 18.00 Uhr stattfindet. 

Sollte dann noch etwas offenbleiben, so kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail

Wir verbleiben mit herzlichen Grüßen


Axel Ferdinand
(Schulleiter)

Annette Fuchs
(Stellv. Schulleiterin)

Die wichtigsten Informationen
für die ersten Jahre am GZG

Das Graf-Zeppelin-Gymnasium ist ein allgemeinbildendes Gymnasium, das nach neun Jahren zum Abitur führt und verschiedene Wahlmöglichkeiten bei Sprachen und Profilen sowie bei Ergänzungen des Regelunterrichts anbietet: 

  • DAGLL und DAGSS - das GZG-Unterstufenkonzept 
  • Profile ab Klasse 8: Naturwissenschaften, Sprache und Sport
  • zweite Fremdsprache ab Klasse 6: Französisch oder Latein 
  • Aktuell können unsere Schülerinnen und Schüler nach vier Sportstunden für alle in Klassenstufe 5 in den Klassenstufen 6 und 7 in Form einer vierten Sportstunde am Sportzug teilnehmen, Informationen dazu finden Sie bei den Profilen. Wie die Gestaltung unseres Sportprofils in G9 aussieht, wissen wir voraussichtlich erst im kommenden Kalenderjahr.
  • Ergänzend zum Regelunterricht bieten wir neben etlichen Arbeitsgemeinschaften eine begleitete Lernzeit sowie ein Betreuungsangebot im Nachmittagsbereich an

Am 20. Februar 2025 findet von 16.00 bis 18.00 Uhr wieder unser Info-Nachmittag in den Räumen des  GZG statt. Die Kinder lernen mit Aktionen an vielen verschiedenen Stationen unsere Schule kennen. Sie als Eltern werden zum einen im Rahmen eines Vortrags über alles Wichtige für den Übergang von der Grundschule in das Gymnasium informiert, zum anderen können Sie an etlichen Stationen unsere Konzepte kennenlernen, Sie bekommen Informationen rund um das Lernen und Arbeiten am GZG und es werden alle für Sie wichtige Fragen beantwortet.

Vom 10. bis 13. März 2025 können Sie Ihr Kind bei uns anmelden. Das Sekretariat ist in diesen Tagen von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet.

Erfahrungsgemäß wurden bisher die meisten Anmeldungen am Vormittag des ersten Tages getätigt. Der Zeitpunkt der Anmeldung hat aber keinerlei Auswirkung auf die Aufnahme in die Klassenstufe 5. 

Anstelle der persönlichen Anmeldung im Sekretariat kann gerne eine Anmeldung per E-Mail erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass eine persönlich vorgenommene Anmeldung bzw. Anmeldung per E-Mail nur gültig ist, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Es muss eine Grundschulempfehlung für das Gymnasium vorliegen: entweder bescheinigt dies der Kompetenztest oder (bzw. und) die Klassenkonferenz der Grundschule empfiehlt das Gymnasium als weiterführende Schule. Sollten beide Voraussetzungen nicht gegeben sein, muss ein "Potentialtest" durchgeführt worden sein (Termin: 18.02.2025 bzw. Nachtermin: 25.02.2025). 
  • Schuleigener Anmeldebogen ist vollständig und leserlich ausgefüllt (bitte deshalb pdf-Anmeldbogen ausfüllen, scannen oder fotografieren und dann schicken).
  • Bei einer Anmeldung per Mail müssen die erforderlichen Dokumente im Original per Post an die Schule gesendet werden. 

Sonderpädagogischer Förderbedarf 

Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf bei Ihrem Kind festgestellt worden ist und falls ja, welcher. Falls Sie pflichtwidrig diese Informationen der Schule nicht mitteilen, kann die Aufnahme nach Kenntniserlangung rückgängig gemacht werden. Es wird diesbezüglich auf die Regelung des § 17 Abs.2 SBA-VO verwiesen.

Sobald die Anmeldeunterlagen vollständig sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung vom Sekretariat.

Bei der Anmeldung mitzubringen:

  • Gymnasialempfehlung der Klassenkonferenz der Grundschule oder/ und entsprechendes Ergebnis des Kompetenztests. Falls erforderlich das Ergebnis des Potentialtests.
  • Formulare Blatt 3 (Grundschulempfehlung) und Blatt 4 (Formular für die Anmeldung)
  • schuleigenes Anmeldeformular (auf der Homepage vorhanden oder vor Ort ausfüllen)
  • Sonderpädagogischer Förderbedarf: Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf bei Ihrem Kind festgestellt worden ist und falls ja, welcher. Falls Sie pflichtwidrig diese Informationen der Schule nicht mitteilen, kann die Aufnahme nach Kenntniserlangung rückgängig gemacht werden. Es wird diesbezüglich auf die Regelung des § 17 Abs.2 SBA-VO verwiesen.

Eltern fragen – das GZG antwortet

Liebe Eltern, 

aus den persönlichen Gesprächen der letzten Jahre wissen wir, welche Fragen häufig beim Schulwechsel aufkommen. Wir haben versucht, Sie Ihnen an dieser Stelle zu beantworten.

Weitere Fragen können Sie gerne am Info-Nachmittag am 20. Februar 2025 stellen. 
  

Im Zusammenhang mit dieser- sicher wichtigen- Frage gelten folgende Regelungen des Regierungspräsidiums:

Ihr Kind wird zum Schuljahr 2025/2026 auf eine weiterführende Schule wechseln; wir freuen uns, dass Sie sich für eines der Gymnasien in Friedrichshafen interessieren. Hiermit möchten wir Sie vorab darüber informieren, dass gegebenenfalls ein Klassenausgleich erforderlich werden könnte.

Laut Schulgesetz § 88 Abs. 4 besteht kein Anspruch auf Aufnahme in einer bestimmten Schule, solange der Besuch einer anderen Schule desselben Schultyps möglich und der Schülerin oder dem Schüler zumutbar ist. Dies bedeutet, dass die Anmeldung an einer Schule eines bestimmten Schultyps nicht gleichbedeutend mit der Aufnahme an dieser Schule ist. Das Regierungspräsidium wird unter Einbeziehung der Schulleitungen Schülerinnen und Schüler einer anderen Schule desselben Schultyps zuweisen, wenn dies

  1. zur Bildung annähernd gleich großer Klassen, Gruppen oder Lerngruppen im Schulaufsichtsbezirk,

  2. bei Erschöpfung der Aufnahmekapazität einer Schule oder

  3. zur Vermeidung der Bildung einer weiteren Eingangsklasse einer Schule oder zusätzlichen Klassen, Gruppen oder Lerngruppen im jeweiligen Schulaufsichtsbezirk

erforderlich und der Schülerin oder dem Schüler zumutbar ist.

Das Regierungspräsidium hat auch zu prüfen, ob der Verzicht einer Zuweisung an eine andere Schule desselben Schultyps zu personellen oder sächlichen Problemen führen kann, etwa aufgrund einer zu geringen Anzahl an Fachräumen, einer zu geringen Anzahl an (Fach-) Lehrkräften oder einer fehlenden Ausstattung. Eine Zuweisung an eine Schule desselben Schultyps kann demnach auch aufgrund der vorhandenen bzw. nichtvorhandenen zukünftigen Ressourcen erfolgen. Hierbei ist die jeweilige, aktuelle Situation an einer Schule zu beachten.

Aus den genannten Gründen kann ein Klassenausgleich auch dann erfolgen, wenn sich daraus zwar keine geringere Anzahl an Klassen oder annähernd gleich große Klassen ergeben, sondern aufgrund der jeweiligen schulischen Situation dadurch eine gleichbleibende Unterrichtsversorgung gewährleistet werden kann.

Bitte beachten Sie, dass die Gymnasien in Friedrichshafen im Sinne des Schulgesetzes demselben Schultyp zuzuordnen sind. Bei Sonderprofilen (Kunst, Musik oder Sport), bilingualem Unterricht, der Sprachenfolge, dem Sprachenangebot bei der dritten Fremdsprache, dem Ganztagsbetrieb oder einzelnen Fächern wie NwT und IMP handelt es sich um besondere Bildungsangebote, nicht um einen eigenen Schultyp.

Auch wenn Sie sich für Ihr Kind für eines der genannten Angebote entschieden haben sollten, besteht leider bei der Anmeldung an einer Schule nicht der Anspruch auf die Aufnahme. Selbst wenn Ihr Kind an der Wunschschule aufgenommen werden kann, lässt sich daraus kein Anspruch auf eines der Bildungsangebote ableiten, weil die Kapazitäten begrenzt sind.

Sollte eine Maßnahme des Klassenausgleichs erforderlich werden, so besteht für Sie die Möglichkeit der Anhörung. Dies kann auch telefonisch erfolgen.

Uns ist bewusst, dass Bildungswegentscheidungen stets eine tiefgreifende Veränderung in der Biographie eines jeden Kindes darstellen. Die Entscheidung über einen Klassenausgleich werden wir daher sorgfältig prüfen und im Einvernehmen mit den Schulleitungen treffen. Wir können Ihnen jedoch zusichern, dass die Gymnasien in Friedrichshafen trotz unterschiedlicher Profilierung ein qualitativ gleichwertiges Bildungsangebot haben. Jedes Gymnasium wird den individuellen Stärken und Talenten Ihres Kindes gerecht; somit steht dem Bildungserfolg Ihres Kindes nichts im Wege.

gez.
Ellen Butzko
Regierungspräsidium Tübingen (Ref. 75 – Allgemein bildende Gymnasien)

Diese Frage ist für Sie als Eltern natürlich sehr wichtig. Sie fragen sich, ob Ihr Kind am Gymnasium gut aufgehoben ist. 
Die Basis Ihrer Entscheidung ist die Grundschulempfehlung, die das Gymnasium als weiterführende Schule nennt oder/ und der erfolgreich absolvierte Kompetenztest. Die Lehrer*innen der Grundschule kennen Ihr Kind nach vier Jahren Unterricht sehr gut und können in der Regel sehr gut einschätzen, ob Ihr Kind den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen ist.

Sollten weder der Kompetenztest noch die Empfehlung der Klassenkonferenz der Grundschule das Gymnasium empfehlen, kann Ihr Kind zusätzlich einen Potentialtest absolvieren. Termine hierfür wären der 18.02. oder 25.02.2025. Sollte dieser Test ebenfalls keine Gymnasialempfehlung ergeben, ist eine Anmeldung am Gymnasium nicht möglich.

Neben den rein fachlichen Fähigkeiten in den Hauptfächern Mathematik und Deutsch sind folgende Eigenschaften von Vorteil, um am Gymnasium erfolgreich zu sein: ein gewisses Maß an Selbstständigkeit, Leistungsbereitschaft, ein gutes Gedächtnis, Zielstrebigkeit, Ausdauer, Konzentrationsfähigkeit, Selbständigkeit, Freude am Lesen, Spaß am Denken und an geistigen Herausforderungen.

Sollte Ihr Kind trotz Gymnasialempfehlung die eine oder andere Voraussetzung nicht mitbringen, so bemühen wir uns nach Kräften, das Kind zu unterstützen, damit es bei uns eine erfolgreiche Schullaufbahn bis zum Abitur absolvieren kann.

Wir fördern und fordern sehr unterschiedliche Kinder bei uns am GZG und haben dafür ein breit angelegtes Unterstufenkonzept mit „DAGLL und DAGSS“ entwickelt. Hinzu kommt, dass im Rahmen der Umstellung auf G9 die Grundlagenfächer Deutsch und Mathematik sowie die erste Fremdsprache gestärkt werden sollen.

Uns ist es aber ebenso wichtig, dass es unseren Schülerinnen und Schülern gut geht, dass sie sich beim Lernen und in der Klassengemeinschaft wohl fühlen und dass sie für sich Fortschritt und Erfolg beim Lernen erkennen können. In der wöchentlichen Klassenlehrerstunde legen wir die Basis für eine gute Klassengemeinschaft.

Unsere Schulsozialarbeiter*innen und unsere Beratungslehrerin können bei Bedarf außerhalb des Unterrichts Kinder individuell unterstützen, dies führt aber nur zum Erfolg, wenn die Kinder grundsätzlich den Anforderungen der Schule gewachsen sind. 
Wenn Sie sich als Eltern über die Wahl der richtigen Schulart unsicher sind, so vereinbaren Sie gerne mit uns als Schulleitung oder auch mit unseren Schulsozialarbeiter*innen bzw. unserer Beratungslehrerin einen persönlichen Gesprächstermin.

Ihr Kind freut sich schon sehr auf seine neue Schule und fragt sich vielleicht aufgeregt, wie es dort wohl so zurechtkommen wird. 

In mehreren Schritten machen wir die Kinder mit der Schule und dem neuen Umfeld vertraut. Nach einem ersten „Reinschnuppern“ in die Schule im Juli freuen wir uns schon darauf, unsere neuen Fünftklässler*innen im September bei uns begrüßen zu können. 

Nach mehrjähriger Erfahrung können wir überzeugt sagen, dass unsere Fünftklässler*innen mit unserem Unterstufenkonzept „DAGLL und DAGSS“ sowohl im fachlichen und methodischen, als auch sozialen Bereich mit vielfältigen Bausteinen gut am Gymnasium ankommen. Unsere Klassenlehrer*innen werden dabei von den Schulsozialarbeiter*innen, den Sozialtrainer*innen und auch Schülerpatinnen und -paten aus der Mittelstufe unterstützt.
 

In der Regel startet der Vormittagsunterricht um 7.40 Uhr und endet um 12.50 Uhr. In der Klassenstufe 5 hat Ihr Kind voraussichtlich keinen Nachmittagsunterricht, ab Klassenstufe 6 könnte es sein, dass auch nachmittags Pflichtunterricht stattfindet.

An den unterrichtsfreien Nachmittagen, außer freitags, bieten wir nach dem Mittagessen eine begleitete Lernzeit bis 14.30 Uhr an. Hier machen die Schüler*innen ihre Hausaufgaben oder lernen auf Klassenarbeiten und werden dabei von einer Lehrperson und Schüler*innen der Oberstufe unterstützt. Diese Angebote sind kostenfrei. 

Ab 14.30 Uhr, bietet der Betreuungsverein wechselnde Aktivitäten zum Spielen, Basteln, Handarbeiten oder auch im Bereich Sport an. Das Zustandekommen dieser Angebote ist abhängig von der Anmeldezahl  (Mindestzahl: 5 Kinder) und kostenpflichtig (3,50€/ Modul und Monat). Diese Angebote enden spätestens um 15.20 Uhr.

Zusätzlich zu den Betreuungsangeboten für die Unterstufe gibt es am Nachmittag auch für die Klassen 5 Angebote im Bereich der Arbeitsgemeinschaften (AGs).
 

Bei der Anmeldung darf jedes Kind den Namen eines weiteren Kindes nennen, damit kein Kind ganz fremd in einer neuen Klasse ist. Die so gebildeten Klassen bleiben, wenn schulorgansisatorisch möglich und pädagogisch sinnvoll, als Gemeinschaft von der Klassenstufe 5 bis zur Klassenstufe 11 zusammen. Dies ist unabhängig von der Wahl der 2. Fremdsprache in der Klassenstufe 6 bzw. des Profilfaches in Klassenstufe 8. Deshalb ist uns der Aufbau einer guten Klassengemeinschaft auch gleich zu Beginn der Klasse 5 sehr wichtig. 

Förderung am GZG bedeutet, dass besondere Interessen zusätzlich gefördert werden oder/ und eventuell vorhandene Lücken geschlossen werden können. 

Leistungsstärkere oder naturwissenschaftlich sehr interessierte Schüler*innen können im Rahmen des SFZ (Schülerforschungszentrum) z.B. auf Mathematik- oder Informatikwettbewerbe vorbereitet werden oder an Angeboten wie dem Experimentierkurs teilnehmen. Weitere Möglichkeiten bietet der AG-Bereich beispielsweise in Sport, Musik und Sprachen.

In den Klassenstufen 5 und 6 bieten wir eine Lese-Rechtschreibförderung an, deren Besuch wir bei Bedarf empfehlen.

Wir können am GZG seit vielen Jahren ein breites und sehr umfangreiches AG-Programm anbieten. Als Schule mit einem Schwerpunkt im Bereich Sport können die Kinder z.B. ihre Fähigkeiten in den Ballsportarten vertiefen oder Rhönradturnen lernen. Im künstlerisch-musischen Bereich können Ihre Kinder im Chor singen oder das Theaterspielen ausprobieren. Ergänzt wird unser Angebot z.B. durch unsere Robotics-AG oder der umfangreichen Zusammenarbeit mit dem SFZ. Als Fair-Trade-Schule haben wir eine Fair-Trade-AG, zu der auch schon die Schüler*innen der fünften Klasse eingeladen sind.  

Die Erfahrung zeigt, dass Kinder mit gymnasialer Empfehlung gut mit dem Lernstoff zurechtkommen und auch noch genug Zeit haben für Hobbies wie das Erlernen eines Instruments, Engagement im Sportverein oder anderes. 

Am GZG besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Spanisch, Naturwissenschaft und Technik (NwT) und Sport als besonderem Profilfach.

Am GZG als Schule mit Sportprofil haben die Kinder die Möglichkeit, ab Klasse 8 als weiteres Hauptfach auch das Fach Sport zu belegen. Damit gibt es neben NwT oder der dritten Fremdsprache Spanisch eine zusätzliche Wahlmöglichkeit am GZG.
Für G8 gilt als Voraussetzung für die Wahl des Sportprofils die Teilnahme am Sportzug ab Klasse 6. Dies bedeutet zusätzlichen Sportunterricht am Nachmittag. Die Teilnahme am Sportzug (in klasse 6 und 7) ist zunächst für alle möglich. Die Entscheidung für das Profilfach findet dann erst in Klasse 7 statt. Die organisatorischen Änderungen, die im Zusammenhang mit G9 eventuell erforderlich sind, werden ergänzt, sobald uns alle dafür relevanten Informationen und Entscheidungen vorliegen.

Zudem bietet das GZG als Partnerschule des Sports besondere Fördermöglichkeiten für Leistungssportler*innen mit Kaderstatus an.

Die zentrale Lage des GZG ermöglicht es allen Schüler*innen zu Fuß, mit dem Rad oder dem öffentliche Nahverkehr an die Schule zu kommen. Der Fußweg vom Stadtbahnhof zu unserer Schule beträgt ca. fünf Minuten.

Die Busfahrkarten müssen online beantragt werden. Bitte beantragen Sie die Busfahrkarten erst, wenn Sie die Anmeldebestätigung von unserer Schule erhalten haben. Die Busfahrkarten können dann vor den Sommerferien im Sekretariat abgeholt werden.

Im GZG gibt es einen Kiosk- und einen Mensabetrieb. Im Kiosk können am Vormittag Backwaren, kleine Snacks und Getränke erworben werden. Zum Mittagessen stehen drei Gerichte zur Auswahl. Die Speisepläne befinden sich immer einsehbar auf der Homepage.

In unserer Mensa wird bargeldlos bezahlt. Anstatt Bargeld wird bei uns der MensaMax-Chip verwendet.

Alle Schüler*innen die von einer Friedrichshafener Grundschule kommen, können den MensaMax-Chip, den Sie von der Grundschule haben, weiter benutzen.

Alle Kinder, die nicht von einer Friedrichshafener Grundschule kommen (Langenargen, Immenstadt, Kressbronn, ...), müssen einen MensaMax-Chip beantragen. Bitte beantragen Sie diesen erst, wenn Sie die Anmeldebestätigung unserer Schule erhalten haben. Der Chip kann dann in der ersten Schulwoche im Sekretariat abgeholt werden.

Die Kinder bekommen im Rahmen unseres Unterstufenkonzepts DAGLL gezeigt, wie sie ihren Schulalltag gestalten können. Dabei bekommen sie auch vermittelt, wie sie ihren Schulranzen packen sollen.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, bei der Firma Astra-Direct ein Schließfach zu bestellen bzw. zu mieten. Die Schließfächer werden wenn möglich in der Nähe des Klassenzimmers zugewiesen. So können die Schüler*innen ihre nicht benötigten Materialien in der Schule lassen.

Den Link zu "Astra-Direct" finden Sie auf der Startseite. Bitte fordern Sie erst ein Schließfach an, wenn Sie von uns eine Anmeldebestätigung mit Klassenzuweisung erhalten haben.

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